Steuern: Neue Selbständige und Finanzamt
In Österreich gelten Prostituierte als “Neue Selbständige” und müssen deshalb Steuern bezahlen. Für Migrantinnen gibt es keine Sonderregelungen.
Ab welchem Einkommen bin ich steuerpflichtig?
Einkommens-Steuerpflicht besteht für selbständig Erwerbstätige ab einem steuerlichen Gewinn von 10.000 Euro pro Kalenderjahr. „Gewinn“ meint in diesem Fall „Einnahmen minus Ausgaben“. Die 10.000 Euro Grenze gilt nur dann, wenn Sie in einem Kalenderjahr ausschließlich selbständig und nicht nebenher noch irgendwo angestellt waren. Bei gemischten Einkommen (angestellt und selbständig) muss ab einem Gewinn von 730 Euro aus selbständiger Tätigkeit und einem Gesamteinkommen von über 10.900 Euro eine Steuererklärung abgegeben werden.
Innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit als Prostituierte (siehe “Registrierung”) ist eine Anmeldung beim Finanzamt vorgschrieben (”Erstanmeldung”). Bei Einkommen unter der Versicherungsgrenze reicht eine einfache Mitteilung.
Es ist notwendig, jährlich eine Steuererklärung abzugeben (empfehlenswert, auch wenn sich deine Einkünfte unter der Steuergrenze befinden!). Sonst ist eine Schätzung von Seiten des Finanzamts möglich, die zu hoch ausfallen kann. Bei Einnahmen über 30.000 Euro pro Jahr bist du als “Neue Selbständige” zusätzlich umsatzsteuerpflichtig (20% Ust.), wobei du aber einmal innerhalb von 5 Jahren die Grenze um maximal 15% übersteigen kannst.
Wann muss ich meine Steuern bezahlen?
Die Einkommenssteuererklärung muss bis zum 30. April des Folgejahres abgegeben werden, bei Nutzung von FinanzOnline bis zum 30. Juni des Folgejahres. Wenn Sie von einer Steuerberaterin vertreten werden, verlängern sich diese Fristen um jeweils ein Jahr.
Effektive Zahlungen sind immer vier Wochen nach Zustellung eines Steuerbescheides zu leisten. D.h., wenn ein Bescheid kommt, mit dem eine Zahlung vorgeschrieben wird, dann haben Sie vier Wochen Zeit, um das Geld zu zahlen oder Berufung einzulegen, um Ratenzahlung anzusuchen etc. Umsatzsteuer muss zumindest vierteljährlich im Voraus an das Finanzamt abgeliefert werden.
Muss ich auch Steuern zahlen, wenn ich in einem Bordell arbeite?
Wenn Sie in einem Bordell bzw. in einer Bar arbeiten, dann sind Sie entweder dort angestellt (z.B. als Barfrau oder Tänzerin) und daher nicht selbständig, oder Sie arbeiten als Selbständige dort. Als Selbständige bist sind Sie steuerpflichtig und können Sie zum Beispiel die Zahlungen, die Sie an die BordellbetreiberInnen für Zimmermiete etc. leisten müssen, als Ausgabe absetzen. Hier empfiehlt es sich, Belege für die Ausgaben zu haben.
Was brauche ich für eine Steuererklärung?
Sie brauchen eine Steuernummer des Finanzamtes, wenn möglich Einnahmen- und Ausgaben- Belege, oder eine Einnahmen-/Ausgaben- Aufzeichnung (siehe unten), sowie Belege über allfällige “Sonderausgaben” (Lebens-, Unfall-, Krankenversicherung, Wohnungssanierungskredite, Kirchenbeitrag). In jedem Fall sollten Sie eine Steuerberaterin kontaktieren. Wenn Sie eine Steuerberaterin suchen, können die SOPHIE-Beraterinnen gerne weiterhelfen.
Was kann ich von der Steuer absetzen?
Prinzipiell können Sie alles, was der Ausübung des Berufes bzw. der sogenannten “Einnahmenerzielung” dient, absetzen, also auch Kondome etc. Als neue Selbständige bist Sie bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft versichert (siehe Versicherung). Die Zahlungen an die SVA sind selbstverständlich auch von der Steuer absetzbar.
Kann das Finanzamt mein Einkommen überprüfen?
Das Finanzamt kann jederzeit das Einkommen überprüfen. Am besten ist es, Sie führen einen Kalender oder eine Art Liste, in der Ihre Einnahmen (zum Beispiel: 14.1.2008 Tageseinnahmen Euro xxxx) und die aufgeschlüsselten Ausgaben (Telefon, Miete, Arbeitsmaterial etc.) eingetragen sind. Aufzeichnungen sind auch deshalb gut, weil das Finanzamt dadurch keine Argumentation mehr hat, die Einnahmen einfach zu schätzen.
Was passiert, wenn ich keine Aufzeichnungen über meine Einnahmen gemacht habe?
Wenn es keine Aufzeichnungen gibt, kann das Finanzamt die Einnahmen schätzen. Diese Schätzungen erfolgen üblicherweise “nach den Erfahrungen des täglichen Lebens”, d.h. viel Ermessensspielraum für das Finanzamt und relativ wenige Möglichkeiten, gegen diese Schätzungen etwas zu unternehmen.
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